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Recht und Steuer

KI nutzen. Und das Mandatsgeheimnis wahren.

Wir trennen sauber: alles mit Mandantendaten läuft bei Ihnen, Recherche darf in die Cloud. Dazu sichern wir Ihre IT so ab, wie es Ihre Berufspflichten verlangen.

Langer heller Büroraum mit Aktenordnern, Archivboxen und aufgeschlagenen Nachschlagewerken

Was in Ihrer Branche anders ist

Für Berufsgeheimnisträger ist die Weitergabe von Mandantendaten keine Frage des Datenschutzes allein, sondern des Berufsrechts. Jeder Dienstleister und jedes Werkzeug muss dazu passen, KI eingeschlossen.

Deshalb klassifizieren wir zuerst, statt pauschal zu verbieten. Alles, was Mandantendaten berührt, läuft auf Ihrer eigenen Infrastruktur, auf Wunsch ohne Netzanbindung. Recherche, Rechtsprechung und allgemeines Wissen laufen über die Cloud, weil sie dort schneller und besser sind. Die Grenze dazwischen ist definiert und wird durchgesetzt, nicht dem Einzelfall überlassen.

Was für Sie gilt. Und was wir dafür tun.

Berufsrecht entscheidet, wo Mandantendaten laufen dürfen. Wir bauen und betreiben die Infrastruktur so, dass die Antwort immer dieselbe ist: bei Ihnen.

§ 203 StGB

Verletzung von Privatgeheimnissen.

Alles, was Mandantendaten berührt, läuft auf Ihrer Infrastruktur, auf Wunsch ohne Netzanbindung. Recherche darf in die Cloud, die Grenze wird technisch durchgesetzt.

§ 43e BRAO und § 62a StBerG

Inanspruchnahme von Dienstleistern durch Berufsgeheimnisträger.

Jeder Zugriff von uns steht im Audit-Log in Ihrer Umgebung. Welche Dienstleister wir selbst einsetzen, steht offen auf unserer Sub-Processor-Liste.

§ 147 AO

Aufbewahrungspflichten.

Sprechen wir über KI in Ihrer Kanzlei.

30 Minuten mit jemandem, der Ihre Berufspflichten kennt.

hallo@dynexo.de · Gespräch vereinbaren